Am 27.10.2021 fand ein digitaler runder Tisch zum Thema „Abrechnung von digitalen Leistungen“ statt. Eingeladen wurden zahlreiche Hebammen von Frau Ursula Jahn-Zöhrens (Beirätin für den Freiberuflichenbereich, Referat Hebammenvergütung des DHV) und ammely für einen Erfahrungsaustausch und Raum für Diskussion. Nachstehend finden Sie die Mitschriften der Fragerunde dieser Veranstaltung.

Werden digitale Leistungen auch nach dem Ende der Sondervereinbarung abrechenbar sein?

Ursula Jahn-Zöhrens (UJZ): Digitale Betreuung wird nicht mehr wegfallen, es wird auch zukünftig möglich sein, diese abzurechnen. Genaue Details, wie die Abrechnung zukünftig sein wird, gibt es noch nicht. Hier laufen aktuell die Verhandlungen mit dem GKV Spitzenverband zum neuen Hebammenhilfevertrag. 

Gibt es Vorgaben, wie weit weg eine Frau maximal wohnen darf, um sie digital zu betreuen?

UJZ: Nein, es gibt hier keine Vorgaben. Die digitalen Leistungen sind abrechenbar, egal wie weit entfernt die Frau wohnt.

Werden zukünftig die Gebühren für Online-Angebote gekürzt (z.B. Geburtsvorbereitungs- & Rückbildungskurse)? Man muss ja hierfür z.B. keine Miete für den Kursraum zahlen.

UJZ: Nein, eine Reduzierung wird es auf keinen Fall geben.

Was passiert sobald Zoom verboten wird? Gibt der DHV eine Liste an Tools heraus, die man stattdessen nutzen darf? 

UJZ: Tools zur Videobetreuung unterliegen besonderen Richtlinien zur Datensicherheit und das erfüllt Zoom nicht. Daher werden mit dem neuen Rahmenvertrag strengere Vorgaben geben. Diese Tools haben ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen und werden dann bei der  KBV gelistet. Welche Tools diese Zertifizierung haben, kann man auf folgender Liste einsehen (diese wird laufend erweitert): https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf Die ammely Videoberatung ist aktuell im Zertifizierungsprozess. Sobald das Tool offiziell zertifiziert ist, werden alle Hebammen per Newsletter darüber informiert. 

Muss für digitale Leistungen immer eine physische Unterschrift eingeholt werden? 

UJZ: Nein. Es ist alternativ möglich, dass eine digitale Leistung per Email quittiert wird. Wichtig sind hierbei Zeitstempel und Positionsnummer. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.hebammenverband.de/corona/ausserklinisch-arbeiten/verguetung/faq-sonderregelungen/ in Frage 13.

Warum gibt es noch eine physische Unterschrift-Pflicht für Hebammen? Das ist sehr veraltet und niemand anderes macht es mehr so. 

UJZ: Krankenkassen waren bisher noch nicht gut genug ausgestattet, um eine rein digitale Abrechnung zu ermöglichen, daher konnte man bis jetzt noch keine Alternativen durchsetzen. Es ist aber zu 100% sicher, dass der neue Rahmenvertrag die Unterschrift auf anderem, nicht-physischen Weg ermöglichen wird. Wann der neue Vertrag in Kraft tritt und welche Art der Quittierung möglich sein wird, ist noch nicht klar. Hier laufen aktuell die Verhandlungen.

Bleibt es bei den 20,70 EUR für Gespräche zwischen 20-40 Min.? Wenn man bedenkt, wie viel Vorarbeit (Basisdatenerhebung) und Nacharbeit in eine Videoberatung fließt, sollte dies doch besser vergütet werden.

UJZ: Hier kann noch nichts zu gesagt werden. Es gibt im Rahmen der Verhandlungen sehr viele neue Überlegungen, wie man die Abrechnung einfacher und schneller macht oder die Zeit dafür mitvergütet. Mit dem neuen Vertrag, wird es da auf jeden Fall Veränderungen geben. 

Wird darüber diskutiert, ob Hebammen zukünftig wie Ärzte budgetiert werden? 

UJZ: Hebammen sind nicht budgetiert, daher müssen sie alles von der Versicherten bestätigen lassen. Hebammen werden auf jeden Fall nicht mit weniger Geld aus dem neuen Vertrag heraus kommen. Jede Arbeit, die Hebammen leisten, muss vergütet werden – das ist unter dem aktuellen Rahmenvertrag leider nicht gegeben. 

Die Basisdatenerhebung sollte besser vergütet werden, da sie oft sehr lange dauert und sehr gering vergütet wird. Gibt es darüber Diskussionen?

UJZ: Ja, hierüber wird ebenfalls verhandelt. Es gibt bereits einige Lösungsansätze. Da dies Teil der Verhandlungen ist, kann jedoch noch nichts genaues gesagt werden.

Werden Beratungsgespräche mit Pflegefamilien vergütet?

UJZ: Aktuell werden Gespräche mit Adoptiv- und Pflegefamilien noch nicht übernommen. Dies ist ebenfalls Verhandlungsthema mit den Kassen, da es eine gesetzliche Grauzone ist. 

Es bieten immer mehr Physiotherapeut*innen Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildung an. Rechnen diese mit den gleichen Gebührensätzen wie Hebammen ab? Wie kann das sein, dass Physiotherapeut*innen dazu gleich berechtigt sind?

UJZ: Das Angebot durch Physiotherapeuten gibt es schon sehr lange. Sie haben die gleichen Bedingungen für die Abrechnung wie Hebammen. Hier kann man auch gerne mit Physiotherapeut*innen in der eigenen Umgebung ins Gespräch gehen, um sich zu erkundigen. Physiotherapeut*innen können nicht alles abdecken was Hebammen abdecken, aber andersrum genauso (bei Rektusdiastase z.B. können Physiotherapeut*innen besser helfen). Wenn eine Frau die Wahl zwischen Hebamme und Physiotherapeut*in hat, würde sie höchstwahrscheinlich immer die Hebamme wählen. Manchmal hat sie diese Wahl aber nicht, daher füllen Physiotherapeut*innen hier eine Versorgungslücke, die aktuell durch den Hebammenmangel entsteht. 

Wie rechnet man eine Videoberatung mit stationären Frauen ab? Früher wurden Kurse für stationäre Frauen (die Bettruhe haben) von Kassen nicht erstattet. Wird es eine Anpassung der Kilometer-Steuer geben?

UJZ: Alles (inkl. das Wegegeld) ist auf dem Prüfstand. Der DHV möchte, dass analoge und digitale Kurse zu den gleichen Bedingungen stattfinden. Egal warum eine Frau am Kurs nicht physisch teilnehmen kann, es muss möglich sein, digital/hybrid daran teilnehmen zu können, weil Hebammen ihre Kurse ja auch planen müssen und aktuell die Gefahr besteht Teilnehmerinnen, und damit auch die Vergütung, zu verlieren. 

Steht Keleya zu dem Angebot der Hebammen in Konkurrenz (Keleya bietet u.a. digitale Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse an)? Kann der DHV dazu etwas sagen? 

Antwort UJZ: Der DHV kann von Keleya nicht erwarten, dass sie damit aufhören, was sie davor schon gemacht haben, nur weil wir nun eine Kooperation haben. In Zukunft wird es auch für Hebammen abrechenbar sein, wenn sie digitale Inhalte in ihre Kurse einbauen möchten (z.B. das integrieren eines Videos). Außerdem ist es ein Fakt, dass Hebammen nicht die gesamte Nachfrage abdecken können – das ist zwar bitter, aber dann ist es doch gut, wenn Frauen sich wenigstens online Inhalte mit gewissen Qualitätsstandards  ansehen können (z.B. Keleya Kurse – diese sind inhaltlich nämlich gut). 

Antwort Keleya: Unsere Nutzer melden regelmäßig zurück, dass unsere Kurse nur die “Notlösung” für sie sind. Es ist auch unser Anliegen, dass Frauen wann immer möglich einen Präsenzkurs besuchen können. Wir erstatten bspw. unsere Gebühren, wenn die Frauen nach der Buchung eines Onlinekurses spontan doch noch einen Kursplatz bei einer Hebamme finden.