• Erstgespräch

Erstes Treffen zum Kennenlernen zwischen der Hebamme und der Schwangeren.

Beide klären, ob das Angebot und die Wünsche zusammenpassen, ob man sich versteht und eine Betreuung beginnen möchte. Wenn sich beide einig sind, kann der gemeinsame Behandlungsvertrag abgeschlossen werden und die Hebamme nimmt die Daten mit der gesundheitlichen Vorgeschichte der Schwangeren auf.

Das Erstgespräch wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur einmal übernommen, wer mehrere Hebammen kennenlernen möchte, muss dies mit den weiteren Hebammen besprechen.

  • Beratung

Die Hebamme kann die Schwangere bei Bedarf jederzeit persönlich, per Telefon oder Nachricht zu kleineren Fragen beraten.

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen

Braucht die Schwangere Hilfe bei Schmerzen, Wehen oder anderen Problemen, so kann sie die Hebamme bei sich zu Hause oder in den Räumen der Hebamme für Hilfeleistungen treffen.

Nachdem die Hebamme die Situation eingeschätzt hat, entscheidet sie, ob sie eine Behandlung veranlasst (durch Ärzt*innen, Klinik, andere Berufsgruppen) oder ob sie helfen kann. Dabei nutzen Hebammen neben ihrer klassischen Ausbildung oft verschiedene Techniken, die sie in Weiterbildungen erlernt haben (Akupunktur, manuelle Hilfen…).

  • Schwangerenvorsorge 

Die Hebamme kann, genau wie Gynäkolog*innen, die Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durchführen und in den Mutterpass eintragen. Häufig einigt man sich auf Vorsorgen im Wechsel bei Hebamme und Gynäkolog*in. Übernimmt die Hebamme die Vorsorgen auf Wunsch der Schwangeren allein, so überweist sie die Schwangere zu den vorgesehenen drei Ultraschall-Untersuchungen in ärztliche Betreuung.

Vorsorgen mit der Hebamme bieten Zeit für die aktuellen Themen der Schwangeren, ihren Körper und ihre Gefühle zu ihrem ungeborenen Kind.

  • Geburtsvorbereitung 

Um sich körperlich und mental auf die Geburt vorzubereiten, gibt es verschiedene Arten von Geburtsvorbereitungskursen in der Gruppe. Die Kursmodelle unterscheiden sich in ihrem Zeitmodell und der Zielgruppe (Paare, nur Frauen, Erste Schwangerschaft…) 

In manchen Fällen kann die Geburtsvorbereitung in Einzelsitzungen sinnvoll sein. Dafür benötigt die Schwangere eine ärztliche Anordnung.

  • Aufklärungsgespräch zum Geburtsort

Wünscht sich die Schwangere eine Geburt außerhalb einer Klinik, so steht für die ausführliche Beratung und Aufklärung zu diesem Thema ein eigenes Aufklärungsgespräch mit der geburtshilflich arbeitenden Hebamme zur Verfügung. In diesem Gespräch geht es um die Voraussetzungen und die Betreuung einer Geburt ohne direkte Anbindung an eine Klinik. Außerdem spricht man über den Bereitschaftsdienst und die Erreichbarkeit der Hebamme, was in der Regel zusätzlich von der Schwangeren bezahlt und von vielen Kassen bezuschusst wird.

  • Geburt in der Klinik

Viele Paare entscheiden sich für die Geburt in einer Klinik mit geburtshilflicher Abteilung.

Dort kann man sich schon in der Schwangerschaft vorstellen und unverbindlich zur Geburt anmelden. Das ist sinnvoll, um die Akte ohne Wehen anlegen zu können und Besonderheiten und Wünsche im Vorfeld besprechen zu können. Natürlich wird einer Gebärenden auch immer geholfen, wenn sie sich nicht vorher angemeldet hat und plötzlich mit Wehen kommt. Für alle Beteiligten ist eine vorherige Anmeldung aber angenehmer und sie erleichtert die Betreuung unter der Geburt. Kliniken beschäftigen entweder angestellte Hebammen oder sie schließen Verträge mit Dienst-Beleghebammen, die zwar selbständig sind aber alle Frauen in ihrem Dienst gleichermaßen betreuen.
Für eine vorab vereinbarte 1:1-Betreuung sucht sich eine Schwangere zu Beginn der Schwangerschaft schon eine sogenannte Begleit-Beleghebamme. Die Begleit-Beleghebamme hat mit einer bestimmten Klinik vertraglich vereinbart, dass sie die Geburt „ihrer“ Schwangeren in der Klinik betreut. Die Schwangere kennt also vorab schon ihre Hebamme oder das Hebammenteam, das sie unter der Geburt begleiten wird.

  • Geburt in einem Geburtshaus

Eine gesunde Schwangere kann sich zu Beginn der Schwangerschaft schon zur Geburt in einem Geburtshaus oder einer anderen Einrichtung, die von Hebammen geleitet wird anmelden. Dort gibt es alles, was man für eine entspannte Geburt braucht, vor allem erfahrene Hebammenteams und eine 1:1-Betreuung. Es gibt in der Regel keine ärztliche Betreuung und keine Möglichkeit für geburtshilfliche Eingriffe oder Schmerztherapie. Ob eine Geburt für das Geburtshaus geeignet ist, wird in der Schwangerschaft und während der Geburt immer wieder sorgfältig abgewogen und wenn nötig, erfolgt eine Verlegung in eine geburtshilfliche Klinik.

  • Hausgeburt

Die Voraussetzungen für eine Hausgeburt sind sehr ähnlich wie die einer Geburt im Geburtshaus. Auch hier wird im Vorfeld viel über die Abläufe und die Bedingungen gesprochen und darauf geachtet, dass alles passt. Der besondere Charme der Hausgeburt liegt in der Entspannung durch das gewohnte Umfeld und den Schutz der eigenen vier Wände. Hier sind auch wieder nur erfahrene Hebammen im Einsatz, die schon in der Schwangerschaft ein gutes Verhältnis mit der Schwangeren aufgebaut haben.

  • Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt des Kindes bleiben Mutter und Kind noch für ein paar Stunden im Kreißsaal oder dem Geburtshaus. Wenn beide wohlauf sind, so entscheidet die Mutter, ob sie nach Hause gehen möchte oder noch etwas im Krankenhaus bleibt. Geht sie nach Haus, so sollte sie mit ihrer Hebamme die frühe Betreuung nach ihrer sogenannten ambulanten Geburt abgesprochen haben, damit die Hebamme zügig nach Mutter und Kind sieht und Zeit für eine engmaschige Betreuung hat. Die Hebamme kann nach einer ambulanten Geburt die notwendigen Untersuchungen für das Baby durchführen (z.B. Neugeborenen Screening) oder in die Wege leiten (z.B. U2 und Hörtest durch den Kinderarzt*in). 

Egal wann Mutter und Kind die Klinik verlassen, kümmert sich die Hebamme zum Beispiel um Verletzungen, Rückbildung und Stillen. Sie überwacht aber auch Dinge wie Gewichtszunahme, den Nabel und den guten Zustand des Babys. Die Hebamme kontrolliert, berät, untersucht und beantwortet Fragen.

Wochenbettbetreuung findet üblicherweise zu Hause bei der Familie statt, es gibt aber auch Modelle, bei denen Hebammen in einer Wochenbettambulanz oder Praxis aufgesucht werden können.

  • Rückbildung

Um sich nach der Geburt wieder gut zu fühlen, Beckenboden und Körper wieder gesund und stark zu machen, ist ein Rückbildungskurs eine wichtige Sache. In der Gruppe werden verschiedene Kursmodelle angeboten, die sich vor allem um Haltung, Kräftigung und Entspannung nach der Geburt drehen. In manchen Fällen kann die Rückbildung in Einzelsitzungen sinnvoll sein. Dafür benötigt die Mutter eine ärztliche Anordnung.

  • Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten

Auch ohne Schwierigkeiten hat die Mutter noch lange Anspruch auf Unterstützung in Fragen der Ernährung (zum Beispiel Einführung von Beikost und Familientisch) und rund um das Stillen. Auch wenn die Wochenbettbetreuung schon länger zurückliegt, kann die Mutter jederzeit Hilfe der Hebamme bekommen, wenn sie Probleme beim Stillen hat oder abstillen möchte.

  • Beratung 

Die Hebamme kann die Mutter und die Familie bei Bedarf zu den von ihr angegebenen Geschäftszeiten persönlich, per Telefon oder Nachricht zu kleineren Fragen beraten.